Die Schadenabwicklung in Deutschland ist geprägt von Auseinandersetzungen mit der regulierenden Versicherung.
Diese erkennt in vielen Fällen Schadenspositionen nicht an. Sehr häufig handelt es sich dabei um den Mietwagen und die Dauer der Nutzung. Die Nutzungsdauer richtet sich bei der Reparatur nach der tatsächlich benötigten Zeit. Das Sachverständigengutachten gibt nur die kalkulierte Zeit in Arbeitstagen an (also ohne Wochenenden!).
Um der Versicherung nun die tatsächliche Reparaturzeit transparent zu machen und den Anspruch zu untermauern, bedarf es immer öfter eines Reparaturablaufplanes. Dieser kann auch häufige Probleme wie z. B. einen Teilerückstand glaubhaft machen, der die Reparaturdauer und damit die Nutzungsdauer des Mietwagens verlängert.
Um Ihnen diese Arbeit leichter zu machen, finden Sie hier unseren digital ausfüllbaren Reparaturablaufplan.
Sollten sich Fragen oder Probleme ergeben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Team von Ochsendorf & Coll.
info@raochsendorf.de